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Fachoberschule - Form A

Die Beruflichen Schulen Kirchhain bieten für die Fachoberschule im Bereich Wirtschaft die Schwerpunkte Wirtschaft & Verwaltung, Wirtschaftsinformatik sowie Ernährung an, im Bereich Technik die Schwerpunkte Informationstechnik, Elektrotechnik und Maschinenbau.

Die Fachoberschule umfasst in der Organisationsform A die Klassen 11 und 12 und vermittelt eine fachpraktische Ausbildung sowie eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. In der Klasse 11 absolvieren die Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler eine fachpraktische Ausbildung an jeweils drei Tagen pro Woche in fachspezifischen Unternehmen. Der Unterricht in der Fachoberschule wird mit der Fachhochschulreifeprüfung abgeschlossen. Diese ermöglicht den Zugang zu allen Bachelor-Stundiengängen an hessischen Universitäten sowie zu zahlreichen weiteren europäischen Studiengängen.

Unterrichtsorganisation:

Der Unterricht in der Schule findet in Klasse 11 an zwei Tagen pro Woche statt. Unterrichtsfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch, Politik und Wirtschaft sowie Berufslehre (Schwerpunktfach, s.u.). An den übrigen 3 Tagen besuchen die Schülerinnen und Schüler das Praktikum in fachspezifischen Betrieben.

In Klasse 12 werden die Schülerinnen und Schüler im Schwerpunktfach (s.u.), sowie in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Politik und Wirtschaft, Naturwissenschaften, Religion/Ethik und Sport unterrichtet.

Inhalte im Schwerpunkt in Klasse 11 und 12 sind:

Ernährung

Wirtschaftsinformatik

Wirtschaft und Verwaltung

Informationstechnik

Elektrotechnik

Maschinenbau

Praktikum

Zugangsvoraussetzungen

Mit der Bewerbung sind abzugeben:

Schülerinnen und Schüler melden sich über die abgebende Schule bis spätestens 31. März an. Bewerberinnen und Bewerber, die zum vorgenannten Termin keine Schule besuchen richten ihre Anmeldung bis spätestens 31. März direkt an die Fachoberschule. Bei Unterbrechung des Schulbesuchs um mehr als ein Jahr wird ein schriftliches Feststellungsverfahren in Deutsch, Englisch, Mathematik nötig. Der Besuch der Berufsschule, der Grundwehrdienst und der Zivildienst werden nicht als Unterbrechung angerechnet.