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Abbildung: Abschlusszeugnis der Fachschule -
Mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt wird Studierenden, die bei Aufnahme in die Zweijährige Fachschule den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen, der Mittlere Abschluss (Realschulabschluss) zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erreichen.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird Studierenden, die bei Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt den Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) nachweisen, die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn sie in der Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Wahlpflichtunterricht) mindestens ausreichende Leistungen erreichen. Dies ermöglicht den Zugang zu allen BA/MA Studiengängen.